Das Westbezirksgericht Seoul führte am 25. Oktober eine zweite Anhörung im Zivilverfahren durch, in dem BigHit Music und die BTS-Mitglieder V und Jungkook gegen den Betreiber des YouTube-Kanals Taldeok Prison Camp, A, eine Entschädigung in Höhe von 90 Millionen Won verlangen.
Im Gegensatz zur gezeigten Reue im vorherigen Strafprozess protestierte A stark gegen die angeblich überhöhte Entschädigungssumme.
BigHit Musics Anwalt argumentierte, "Die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft bestätigen, dass der Kanal des Beklagten als 'Cyber-Lecca' [Cyber-Hyäne] betrieben wurde.
Die produzierten Videos verbreiteten falsche Informationen und diffamierten die Kläger und verletzten damit deren Persönlichkeits- und Porträtsrechte und störten die Arbeit von BigHit Music."
Im Gegenzug argumentierte die Verteidigung von Taldeok Prison Camp,
"Die Haftung für Schadenersatz ist schwer zu rechtfertigen, und selbst wenn sie anerkannt wird, ist der Betrag übermäßig hoch."
Die Verteidigung bestritt zudem jeglichen Zusammenhang mit dem Kursrückgang von HYBE-Aktien und wies die Urheberrechtsverletzungsvorwürfe zurück.
Diese Position steht im scharfen Kontrast zu A's gezeigtem Bedauern während des Strafprozesses am 23. Oktober, als A einen Entschuldigungsbrief verlas und erklärte,
"Es tut mir leid, den Opfern großen Schmerz zugefügt zu haben."
Im Zivilprozess zeigte A jedoch eine deutlich andere Haltung.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte,
"Der Angeklagte beleidigte die Opfer in fünf Fällen und stellte aktiv verleumderische Videos mit falschen Informationen ein."
Sie baten zudem um Berücksichtigung der "anhaltenden Art der Vergehen und des Bezahlmodells, bei dem das Erscheinungsbild, die Persönlichkeit und die persönlichen Beziehungen der Opfer ausgenutzt wurden."
Während der ersten Anhörung behauptete BigHit Music, dass Taldeok Prison Camp provokante Gerüchte und übertriebene Themen verbreitet habe, während A's Seite dies als bloße Meinungsäußerung für das öffentliche Interesse definierte.
A's Verteidigung führte sogar frühere Artikel und Stellungnahmen des Ministeriums für Kultur, Sport und Tourismus als Beweis dafür an, dass die Videos über BTS’s angebliche Chartmanipulation nicht falsch seien.
BigHit Music konterte jedoch, dass diese Dokumente nicht relevant seien.
Dieser Fall zieht große Aufmerksamkeit auf sich, da er die Ernsthaftigkeit böswilliger Online-Inhalte gegen K-Pop-Künstler aufzeigt.
Insbesondere die Verbreitung von Diffamierungen und Fehlinformationen zum Profit ruft Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Unterhaltungsindustrie hervor.
Rechtsexperten erwarten, dass das Urteil in diesem Fall einen wichtigen Präzedenzfall für künftige Fälle von Cyber-Diffamierung schaffen wird und voraussichtlich als Leitfaden für die rechtlichen Verantwortlichkeiten und Entschädigungsanforderungen in sozialen Medien und auf Plattformen wie YouTube dienen wird.
Abhängig vom Ausgang des Verfahrens könnten strengere rechtliche Maßnahmen gegen die Verbreitung von Diffamierungen und Fehlinformationen, die auf Prominente abzielen, eingeführt werden, was möglicherweise zu einer stärkeren Verantwortlichkeit unter Online-Inhaltserstellern führen könnte.